Allgemeines
Digitale Barrierefreiheit meint, Websites und andere digitale Inhalte so zu gestalten und zu programmieren, dass möglichst alle Personen sie wahrnehmen, bedienen und verstehen können – selbst dann, wenn beispielsweise ein Sinnesorgan vorübergehend oder dauerhaft ausfällt.
Grundsätzlich hat Digitale Barrierefreiheit zwei Komponenten:
- Das visuelle Design. Hierzu gehören beispielsweise kontrastreiche Farben, ein übersichtlicher Aufbau, gegliederte Texte, eine gut lesbare Schriftart, gekennzeichnete und beschreibende Hyperlinks, Buttons und Schaltflächen, die ausreichend groß sind usw.
- Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Quellcode der Website. Damit eine Website barrierefrei ist, muss jedes Element, das sie enthält, im HTML semantisch korrekt ausgezeichnet sein und diverse Funktionalitäten müssen programmiert sein.
Manche Personen nutzen eine Screenreader-Software. Das ist ein kleines Programm, das alles beschreibt und vorliest, was auf dem Bildschirm angezeigt wird. Screenreader werden u. a. von blinden oder stark sehbeeinträchtigten Personen genutzt, aber auch bei Dyslexie oder Analphabetismus. Auch bei motorischen Einschränkungen sind Screenreader wichtig, weil man mit ihnen den Computer auch ohne Maus steuern kann.
Dank eines Screenreaders lassen sich Websites und Dokumente in all diesen Fällen bedienen – sofern sie barrierefrei programmiert sind. Dann weiß der Screenreader genau, bei welchem Element es sich um eine Überschrift, einen Link, eine Tabelle, ein Formularfeld usw. handelt und kann das ausgeben. So kann man sich in einer barrierefreien Website orientieren und darin navigieren, auch ohne sie zu sehen.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Website flexibel und individualisierbar ist. Sie muss auf unterschiedlichen Endgeräten korrekt dargestellt werden, man muss sie stark vergrößern oder die Farben im Browser individuell anpassen können.
Nein, dem Laien fällt kein Unterschied zwischen einer barrierefreien und einer nicht-barrierefreien Website auf. Als Expertin erkenne ich dagegen häufig auf den ersten Blick, dass eine Website nicht barrierefrei ist.
Wenn Sie nicht explizit eine barrierefreie Website entwickelt bzw. in Auftrag gegeben haben, ist das nahezu unmöglich. Digitale Barrierefreiheit passiert niemals zufällig nebenbei. Es sind umfangreiche Fachkenntnisse – und manchmal auch kreative Lösungen – nötig, um Barrierefreiheitsstandards zu implementieren.
Selbstverständlich – Barrierefreiheit und Design schließen einander nicht aus! Im Gegenteil: Digitale Barrierefreiheit führt häufig auch zu einer verbesserten Usability, und damit zu einer guten Nutzbarkeit für alle Personen.
Fast immer lässt sich die Barrierefreiheit einer Website durch kleine Maßnahmen bereits deutlich verbessern. Gerne prüfen wir, welche schnell und unkompliziert umsetzbaren Schritte sich dafür eignen, Ihre Website in Sachen Barrierefreiheit besser aufzustellen.
Rechtliches
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der öffentliche Sektor zu Digitaler Barrierefreiheit verpflichtet.
Zum 28. Juni 2025 tritt zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Produkte und Dienstleistungen inkl. Websites müssen ab diesem Tag Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Hierzu gehört beispielsweise die Möglichkeit, online Termine zu buchen oder Waren und Dienstleistungen zu kaufen.
Eine Ausnahme existiert bis auf weiteres für Kleinstunternehmen. Ob Ihr Unternehmen vom BFSG erfasst wird, können Sie in unserem unverbindlichen Schnell-Check prüfen.
Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt.
Verschiedene Förderprogramme der Länder unterstützen Maßnahmen der (Digitalen) Barrierefreiheit bereits finanziell. Es lohnt sich ein Blick auf die Übersicht über aktuelle Förderprogramme.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Die Länder halten verschiedene Förderprogramme bereit, die Sie bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen unterstützen.
In Schleswig-Holstein gibt es den Fond für Barrierefreiheit zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser fördert beispielsweise die Erstellung barrierefreier Websites für „Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), sofern sie hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen und an der vertragsärztlichen Versorgung (…) teilnehmen“.
Auch andere Länder wie Sachsen-Anhalt und Niedersachsen halten relevante Förderprogramme bereit. Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme haben wir für Sie zusammengestellt.