Ältere Personen

Heutige ältere Generationen sind den Umgang mit digitalen Inhalten gewohnt und wollen nicht darauf verzichten, auch wenn vielleicht die Augen mit der Zeit schlechter werden, die Kontrastwahrnehmung nachlässt oder der Cursor nicht mehr so fein geführt werden kann wie früher. Dank Digitaler Barrierefreiheit können alle Inhalte auch bei Funktionseinschränkungen der Sinne oder Motorik im Alter problemlos genutzt werden.
Farbsehschwäche und Farbenblindheit

Barrierefreie Inhalte sind so gestaltet, dass sie trotz Deuteranopie, Protanopie oder Achromatopsie mühelos erkannt werden können. So können auch Personen mit „Rot-Grün-Blindheit“ oder andere Farbfehlsichtigkeiten alle Informationen erkennen.
Blinde Personen

Blinde Personen nutzen häufig Screenreader – kleine Assistenzprogramme, die ihnen digitale Inhalte auditiv ausgeben. Das funktioniert, sofern die Inhalte barrierefrei programmiert wurden. Die blinde Person kann sich dann in der Seite orientieren, mit ihr interagieren und dieselben Informationen entnehmen wie sehende Personen. Screenreader werden zudem von weitern Personengrupen genutzt, etwa bei Analphabetismus oder motorischen Einschränkungen.
Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit

Ist das Hörvermögen eingeschränkt, betrifft das die Zugänglichkeit von auditiven Inhalten wie Videos, Podcasts, aber auch Hinweistöne. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass für all dies alternative Formate zur Verfügung stehen, etwa Untertitel bei Videos oder schriftliche Transkripte zu reinen Audiodateien. Auf diese Weise werden Multimediainhalte auch für gehörlose Personen ohne Informationsverluste zugänglich.
Verletzungen & OPs

Verschiedenste temporäre Einschränkungen können dazu führen, dass Endgeräte nicht wie gewohnt bedient werden können, etwa bei Verletzungen oder nach Operationen. Bei einer gebrochenen Hand ermöglicht Digitale Barrierefreiheit es beispielsweise, auf alternative Eingabemethoden zurückzugreifen. Nach einer Augen-Operation vereinfacht sie die Wahrnehmung der Inhalte und die Orientierung auf Websites.
Migräne & Epilepsie

Anfallsartig auftretende Erkrankungen wie Migräne oder Epilepsie können durch visuelle Reize ausgelöst werden Dazu gehören auch digitale Inhalte, beisielsweise Videos, gifs, flackernde Hintergründe oder Schaltflächen. Ein barrierefreies Design verzichtet auf Gestaltungselemente, die unerwartet Anfälle auslösen könnten.
Motorische Einschränkungen

Wenn Personen wegen degenerativer Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Querschnittlähmung, Morbus Parkinson oder anderen Schädigungen des Bewegungsapparates Computer nicht mit Maus oder Tastatur bedienen können, lassen sich Computer mit alternativen Methoden bedienen, etwa durch Augenbewegungen oder mit dem Mund. Ist die Website barrierefrei, lässt sie sich störungsfrei auch mit alternativen Eingabemethoden bedienen.
Kognitive Störungen & Psychische Erkrankungen

Auch Personen mit nicht-sichtbaren Einschränkungen kommt Digitale Barrierefreiheit zugute, beispielsweise bei Dyslexie, ADHS oder Autismus. Barrierefreien Inhalte sind zudem wichtig für Personen mit kognitiven Störungen, die dauerhaft oder temporär vorkommen können, wie Depressionen und andere psychische Erkrankungen.
Digitale Barrierefreiheit für alle

Digitale Barrierefreiheit hilft Personen mit Behinderungen, Einschränkungen und/oder Krankheiten – das liegt auf der Hand. Die kommt aber auch allen anderen Personen zugute. Ein einfaches Beispiel: Barrierefreie Websites sind dank ihrer hohen Farbkontraste auch im hellen Sonnenschein auf dem Smartphone zu erkennen.