FAQ

Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit meint, Websites und andere digitale Inhalte so zu gestalten und zu programmieren, dass möglichst alle Personen sie wahrnehmen, bedienen und verstehen können – selbst dann, wenn beispielsweise ein Sinnesorgan vorübergehend oder dauerhaft ausfällt.

Grundsätzlich hat Digitale Barrierefreiheit zwei Komponenten:

  1. Das visuelle Design. Hierzu gehören beispielsweise kontrastreiche Farben, ein übersichtlicher Aufbau, gegliederte Texte, eine gut lesbare Schriftart, gekennzeichnete und beschreibende Hyperlinks, Buttons und Schaltflächen, die ausreichend groß sind usw.
  2. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Quellcode der Website. Damit eine Website barrierefrei ist, muss jedes Element, das sie enthält, im HTML semantisch korrekt ausgezeichnet sein und diverse Funktionalitäten müssen programmiert sein.

Manche Personen nutzen eine Screenreader-Software. Das ist ein kleines Programm, das alles beschreibt und vorliest, was auf dem Bildschirm angezeigt wird. Screenreader werden u. a. von blinden oder stark sehbeeinträchtigten Personen genutzt, aber auch bei Dyslexie oder Analphabetismus. Auch bei motorischen Einschränkungen sind Screenreader wichtig, weil man mit ihnen den Computer auch ohne Maus steuern kann.

Dank eines Screenreaders lassen sich Websites und Dokumente in all diesen Fällen bedienen – sofern sie barrierefrei programmiert sind. Dann weiß der Screenreader genau, bei welchem Element es sich um eine Überschrift, einen Link, eine Tabelle, ein Formularfeld usw. handelt und kann das ausgeben. So kann man sich in einer barrierefreien Website orientieren und darin navigieren, auch ohne sie zu sehen.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Website flexibel und individualisierbar ist. Sie muss auf unterschiedlichen Endgeräten korrekt dargestellt werden, man muss sie stark vergrößern oder die Farben im Browser individuell anpassen können.

Nein, dem Laien fällt kein Unterschied zwischen einer barrierefreien und einer nicht-barrierefreien Website auf. Als Expertin erkenne ich dagegen häufig auf den ersten Blick, dass eine Website nicht barrierefrei ist.

Wenn Sie nicht explizit eine barrierefreie Website entwickelt bzw. in Auftrag gegeben haben, ist das nahezu unmöglich. Digitale Barrierefreiheit passiert niemals zufällig nebenbei. Es sind umfangreiche Fachkenntnisse – und manchmal auch kreative Lösungen – nötig, um Barrierefreiheitsstandards zu implementieren.

Selbstverständlich – Barrierefreiheit und Design schließen einander nicht aus! Im Gegenteil: Digitale Barrierefreiheit führt häufig auch zu einer verbesserten Usability, und damit zu einer guten Nutzbarkeit für alle Personen.

Dienstleistungen

Wenn man Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, führt sie in der Regel zu einem nicht nennenswerten bis überschaubaren Mehraufwand – wenn überhaupt.

Ein fertiges Produkt barrierefrei zu überarbeiten, kann dagegen aufwendig sein. Es empfiehlt sich daher, bei der Entwicklung einer Website den Faktor Barrierefreiheit direkt zu berücksichtigen.

Unsere Zielgruppe sind in erster Linie Praxen, sowhl Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren, als auch psycho-, physio-, sprach- oder ergotherapeutische Praxen. Außerdem weitere Unternehmen der Gesundheitsbranche: Apotheken, Optiker und Gehörgeräteakustiker, Kliniken usw.

Natürlich. Unsere Hauptzielgruppe sind ärztliche und therapeutische Praxen, weil wir davon überzeugt sind, dass Digitale Barrierefreiheit hier eine besondere Relevanz hat. Aber auch für alle anderen Bereiche ist Barrierefreiheit wichtig! Zu unseren Kunden gehören beispielsweise auch Bildungseinrichtungen und Institutionen der Kulturbranche. Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Gespräch.

Fast immer lässt sich die Barrierefreiheit einer Website durch kleine Maßnahmen bereits deutlich verbessern. Gerne prüfen wir, welche schnell und unkompliziert umsetzbaren Schritte sich dafür eignen, Ihre Website in Sachen Barrierefreiheit besser aufzustellen.

Rechtliches

Zum aktuellen Zeitpunkt ist der öffentliche Sektor zu Digitaler Barrierefreiheit verpflichtet.

Zum 28. Juni 2025 sieht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine Erweiterung vor. Produkte und Dienstleistungen inkl. Websites, die nach diesem Tag in Umlauf gebracht werden, müssen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt.

Die meisten Praxen werden von der Verpflichtung bis auf Weiteres nicht betroffen sein. Zudem sind Kleinstunternehmen von der Regelung zunächst ausgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Anwendungsbereich des Gesetzes in den kommenden Jahren erweitern wird.

Ein Teil der Gesundheitsunternehmen wird ab dem 28. Juni 2025 daher zu Digitaler Barrierefreiheit verpflichtet sein.

Verschiedene Förderprogramme der Länder unterstützen Maßnahmen der (Digitalen) Barrierefreiheit bereits finanziell.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Die Länder halten verschiedene Förderprogramme bereit, die Sie bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen unterstützen.

In NRW können Inklusionsschecks zur Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit oder Inklusion abgerufen werden.

In Schleswig-Holstein gibt es den Fond für Barrierefreiheit zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser fördert beispielsweise die Erstellung barrierefreier Websites für “Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), sofern sie hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen und an der vertragsärztlichen Versorgung (…) teilnehmen”.

Auch andere Länder wie Sachsen-Anhalt und Niedersachsen halten relevante Förderprogramme bereit.

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